1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der View Promotion GmbH und ihren Geschäftspartnern, Kunden, Werbekunden, Käufern von Hard- und Software, Lieferanten etc. gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, einschließlich der von View Promotion GmbH übermittelten Änderungen und Ergänzungen dazu.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird, und erstrecken ihre Wirkung auch auf alle verbundenen Unternehmen.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- Bedingungen des Auftraggebers sind ungültig, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, es sei denn, diese werden von View Promotion GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Geltungsbereich: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Produkten durch die View Promotion GmbH, sei es dass sie aus Hardware- oder Softwarekomponenten oder beidem bestehen, und dazu gehöriger Dienstleistungen und Inhalten. Im Zentrum stehen unter anderem innovative bildschirmbasierte Informations- Notruf- und Werbeträgersysteme für Aufzugsanlagen, die von View Promotion GmbH geliefert und in die Aufzugssysteme der Käufer integriert werden.
3. Angebot und Lieferumfang
3.1 Angebote von View Promotion GmbH sind stets freibleibend. Ein Vertrag mit View Promotion GmbH kommt erst dann zu Stande, wenn dieser schriftlich ist, somit Angebot und Annahme vorliegen. Angebote über Preise und Lieferzeiten sind unverbindlich. Angaben im von View Promotion GmbH an Käufer ausgehändigte Beschreibungen und Lieferumfang aus den Leistungen, Maße, Gewichte, zu verwendende Betriebsstoffe etc., sind Vertragsinhalt.
3.2 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Käufer sofort nach Empfang der Ware bei View Promotion GmbH schriftlich und unverzüglich vorzubringen. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung von View Promotion GmbH, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Käufer als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Transporte erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei den Gesamtsystemen von View Promotion GmbH handelt es sich um komplexe Kombinationen aus Hard- und Software, daher gelten angekündigte Liefertermine, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von View Promotion GmbH oder deren Unterlieferanten entbinden View Promotion GmbH von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
3.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so ist View Promotion GmbH berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Preis und Zahlung
4.1 Die genannten Preise enthalten grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere für die Kalkulation relevante Kostenteile oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, etc. verändern, so ist View Promotion GmbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und Spesen frei fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist View Promotion GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Bei View Promotion GmbH einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, die Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden von View Promotion GmbH Verzugszinsen im gesetzlichen oder nach Wahl banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverluste in Kraft treten zu lassen und die Gesamtforderung fällig zu stellen.
4.2 Die Aufrechnung mit etwaigen von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers ist nicht möglich.
4.3 Wird ein einmaliger Kaufpreis oder Nutzungsentgelt vereinbart, so ist dieser, mangels anderer Vereinbarung, wie folgt fällig: 30% des Gesamtpreises bei Vertragsabschluss, 70% des Preises jeder im Anbot separat ausgewiesenen (Teil)leistung, jeweils nach deren Abnahme.
4.4 Preise oder wiederkehrenden Zahlungen in diesem Vertrag unterliegen einer Wertsicherung, die sich am jeweils geltenden Verbraucherpreisindex orientiert und jederzeit geltend gemacht werden kann.
4.5 Wird ein laufendes Nutzungsentgelt vereinbart, so geschieht die Verrechnung, mangels anderer Vereinbarung, jährlich im Vorhinein. Wenn nicht anders vereinbart ist, unterliegt das Nutzungsentgelt einer Preisanpassung im Ausmaß der prozentuellen Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestlohnes eines Angestellten der Tätigkeitsfamilie ST2 des Kollektivvertrags für Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Stichtag für die Berechnung der Preisanpassung ist das Datum des erstmaligen Preisanbots durch den Lizenzgeber. Das Nutzungsentgelt ist ab dem Tag der erfolgten Abnahme zu bezahlen.
4.6 Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Käufer wird folgende geänderte Zahlungsbedingung vereinbart: Lieferungen/Leistungen nach Insolvenzeröffnung erfolgen nur mehr gegen Vorauskassa.
5. Eigentumsrechte
5.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von View Promotion GmbH. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist View Promotion GmbH berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers auf dessen Kosten abzuholen, beziehungsweise Schadenersatz zu fordern, sollte eine Abholung nicht möglich sein.
5.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange es nicht mit der Zahlung des mit View Promotion GmbH vereinbarten Kaufpreises in Verzug ist. Bis zur vollständigen Bezahlung des Käufers an View Promotion GmbH gilt der Weiterverkaufspreis als im Voraus abgetreten.
5.3 Einbau der Systeme: Durch den Einbau der Systeme von View Promotion GmbH in die Liftanlagen der Kunden von Compact Lift GmbH werden diese nicht zu unselbständige Bestandteilen, sondern bleiben selbständige Komponenten.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 View Promotion GmbH übernimmt die Gewährleistung für alle gelieferten und ordnungsgemäß eingebauten Hardwarekompontenten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferung, und garantiert die Behebung von eventuellen Mängeln im gesetzlichen Umfang soweit nicht anderes bestimmt ist. Hardware und Software sind nach der Anlieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich – spätestens aber innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Eingang der Sendung durch den Käufer beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel aufgrund fehlerhafter Behandlung, fehlerhaftem Ein- oder Umbau, fehlerhafter Wartung, übermäßiger Beanspruchung oder bestimmungsgemäßer Abnutzung. View Promotion GmbH leistet nach Wahl von View Promotion GmbH Gewähr durch Fehlerbeseitigung oder durch Ersatzlieferung; die Ersatzlieferung im Falle von Softwaremängeln erfolgt ausschließlich durch Lieferung der jeweils neuesten, den betreffenden Fehler nicht enthaltenden Programmversion. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
6.2 Bei Software gewährleistet View Promotion GmbH als Lizenzgeber die Übereinstimmung mit den bei Vertragsabschluss gültigen Spezifikationen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Gewährleistung umfasst Fehlerdiagnose, Fehler- und Störungsbeseitigung während der Dauer der Gewährleistungsverpflichtung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Abnahme bzw. Lieferung. Die Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung des Käufers oder von Feststellungen von View Promotion GmbH. Allfällige Funktionsstörungen sind View Promotion GmbH vom Käufer unverzüglich und detailliert bekanntzugeben. Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, trägt der Käufer. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall eine unverzügliche Mängelrüge, sowie eine unverzügliche Untersuchung bzw. Prüfung der Software bei Lieferung. Die Beseitigung von Fehlern, das sind funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen, erfolgt nach Wahl von View Promotion GmbH durch Lieferung einer neuen Software oder durch entsprechende Änderung des Programms. Voraussetzung jeder Fehlerbeseitigung ist, dass es sich um einen funktionsstörenden Fehler handelt, dieser reproduzierbar ist, dass View Promotion GmbH dem Käufer allenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos angebotene neue Versionen installiert hat, dass View Promotion GmbH vom Käufer alle für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält und dass View Promotion GmbH während dessen Normalarbeitszeit der Zugang zu Hardware und Software ermöglicht wird. Für Software, an der der Käufer oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von View Promotion GmbH Änderungen vorgenommen haben, besteht keine Gewährleistung, auch wenn der Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt. Wird im Rahmen der Fehlerdiagnose festgestellt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Ursache des Fehlers nicht in der gelieferten Software liegt, hat der Käufer alle hierdurch aufgelaufenen Kosten zu tragen. View Promotion GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen den Anforderungen des Käufers genügen, dass die Programme in der vom Käufer getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können. Entspricht die Software bei aufrechter Gewährleistung in funktions störender Weise nicht den Spezifikationen und ist View Promotion GmbH trotz nachhaltiger Bemühungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, die Übereinstimmung mit den Spezifikationen herzustellen, hat jeder Vertragsteil das Recht, den Vertrag für die betreffende Software, gegen Rückerstattung der erhaltenen Leistungen, mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Mängel in einzelnen Programmen geben dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag hinsichtlich der übrigen Programme aufzulösen. Weitere Ansprüche aus dem Titel der Mangelhaftigkeit der Software sind ausgeschlossen. Sofern der Käufer mit View Promotion GmbH keinen Softwarewartungsvertrag abgeschlossen hat, verrechnet View Promotion GmbH Wartungen(zB. Fehlerdiagnose und –beseitigung, Pflege etc.), die nicht unter die Mängelbehebung fallen, nach den jeweils gültigen Listenpreisen.
6.3 View Promotion GmbH haftet in keinem Fall, wenn sie für den Schaden nicht verantwortlich ist. Das gilt insbesondere für Ausfälle oder Störungen, die durch nicht von View Promotion GmbH betriebene Systeme verursacht werden, und Ausfälle oder Störungen von Netzanbietern, oder Schäden, die beim Einbau entstehen. Eine Haftung von View Promotion GmbH sowie ihrer gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Unabhängig davon haftet View Promotion GmbH höchstens bis bis zur Höhe der Kaufsumme des betroffenen Gerätes. View Promotion GmbH übernimmt keine Haftung für Vermögens- und Mangelfolgeschäden. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren spätestens in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Der Käufer hat offenkundige Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Kenntnis des Mangels bei View Promotion GmbH schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer hinsichtlich der von ihm erworbenen Gegenstände aufgrund dieser Mängel keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen.
7. Nutzungsrechte
7.1 Der Käufer erhält für die mitgelieferte Software ein eingeschränktes Nutzungsrecht, das nur ihn beziehungsweise den jeweiligen Kunden betrifft. Die Softwarelizenz gilt nur für einen Anwender, die Software darf nur für die mitgelieferte Hardware verwendet werden, und es ist nicht zulässig, auf der mitgelieferten Hardware andere Software als die von View Promotion GmbH gelieferte Software zu nutzen oder andere als von View Promotion GmbH gelieferte Inhalte auszustrahlen. Bei Kauf ist der Käufer berechtigt, das Nutzungsrecht zusammen mit dem betreffenden Gerät an einen Dritten zu übertragen; bei einer solchen Übertragung erlischt das eigene Nutzungsrecht des Käufers. Vervielfältigung und Vertrieb unberechtigterweise hergestellter Vervielfältigungsstücke verletzen die Rechte von View Promotion GmbH und/oder die Urheberrechte Dritter und werden sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt.
7.2 Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Inhalte und der Software ist schadenersatzpflichtig. Der Käufer wird auch diesbezüglich seine Kunden vertraglich verpflichten. View Promotion GmbH haftet für keine Störungen beim Abspielen der Inhalte, verpflichtet sich aber, diese so schnell wie technisch möglich zu beseitigen. Sollten der Käufer oder seine Kunden die Systeme von View Promotion GmbH an andere Käufer weiterveräußern, von denen zu erwarten ist, dass sie die Geräte für eine andere Bestimmung verwendet werden, ist View Promotion GmbH davon zu informieren und berechtigt, Inhalte und Software vom internen Datenträger zu löschen. Je nach Vereinbarung können die Kunden gegen Entgelt eigene, individualisierte Inhalte auf den Systemen abspielen: diese sind entweder von View Promotion GmbH zu erstellen oder schriftlich zu genehmigen und dürfen nur durch View Promotion GmbH in das System eingespielt werden. Für die Erstellung werden gesonderte Vereinbarungen getroffen. Eine Nutzung auf einer anderen als im Vertrag definierten Hardware und auf mehreren Arbeitsplätzen bedarf einer gesonderten schrift-lichen und entgeltlichen Vereinbarung.
7.3 Alle anderen Rechte an der Software sind View Promotion GmbH als Lizenzgeber vorbehalten. Ohne deren vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Käufer unbeschadet der Bestimmungen des § 40d Urheberrechtsgesetz daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen. Zusatzleistungen und -lieferungen, wie in der Folge beispielsweise angeführt, werden aufgrund gesonderter Vereinbarungen erbracht und zu den jeweils gültigen Listenpreisen des Lizenzgebers in Rechnung gestellt: Arbeiten zum Duplizieren, Übersetzen oder Generieren der Software vom Lizenzgeber gelieferte Datenträger, soweit sie nicht Bestandteil einer von ihm gelieferten Hardware sind; das Analysieren und Beseitigen von Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Fehler in der Bedienung bzw. in der Benutzung der Software oder sonstige von View Promotion GmbH als Lizenzgeber nicht zu vertretende Umstände entstanden sind; die Unterstützung bei der Einführung der Software sowie Schulung, soweit der Vertrag keine diesbezüglichen Bestimmungen enthält; Software-Updates, etc.
7.4 Pflichten des Software-Käufers: Dieser ist verantwortlich für die Auswahl aus der von View Promotion GmbH angebotenen Software; bei Individualsoftware für die Übermittlung aller für die Softwareerstellung erforderlichen Informationen zur Erstellung des Pflichtenheftes vor Vertragsabschluss; die Benutzung der Software sowie die damit erzielten Resultate; die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright-Vermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte; es gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
7.5 Softwarespezifikationen: View Promotion GmbH stellt die Spezifikationen bei Standardsoftware zur Verfügung. View Promotion GmbH ist berechtigt, die Softwarespezifikationen für neue Versionen zu ändern. Für vom Käufer beauftragte Individualsoftware ist ein Pflichtenheft zwischen dem Lizenzgeber und dem Käufer schriftlich zu vereinbaren. Softwarespezifikationen können z.B. Leistungsmerkmale, Unterlagen über spezielle Funktionen, Hardware- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen, Bedienung (Bedienerhandbuch) beinhalten.
8. Inhalte
8.1 Die von View Promotion GmbH hergestellten Systeme enthalten je nach Konfiguration die Möglichkeit, Inhalte wie beispielsweise Informationen und Werbeinhalte abzuspielen. View Promotion GmbH ist für Gestaltung, Programmierung und Aktualisierung der Inhalte allein zuständig, und wird keine anstößigen oder rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten. Alle Werbeinhalte werden von View Promotion GmbH streng nach den Richtlinien des Österreichischen Werberates geprüft (Ethik-Kodex), somit werden keine Inhalte abgespielt, die rechtswidrig sind oder den allgemeinen Grundsätzen von Ethik, Moral, Sicherheit und Gesundheit widersprechen. View Promotion GmbH behält sich umgekehrt das Recht vor, Werbeinspielungen, die ihren Interessen oder der einzelner Werbepartner zuwider laufen, nicht abzuspielen. Wenn Systeme von View Promotion GmbH aber so gestaltet sind, dass sie sich durch Werbeeinnahmen refinanzieren und dadurch für die Betreiber günstiger werden, ist die Zusammensetzung und Abfolge dieser Inhalte allein in der Zuständigkeit von View Promotion GmbH. Eine Garantie, dass konkurrierende Werbeinhalte ausgespielt werden, kann nicht gegeben werden, dies wird aber vermieden, soweit die Informationen dafür bekannt sind und dies technisch umsetzbar ist. Die technischen Einrichtungen für die Übermittlung der Inhalte, wie zum Beispiel Notruftelefonleitungen oder W-Lan-Verbindungen sind vom Käufer und seinen Kunden so instand zu halten, dass diese Übermittlung jederzeit gewährleistet ist. Der Käufer hat diesbezüglich auch seine Kunden vertraglich zu verpflichten sowie ihr schriftliches Einverständnis zum Abspielen der Inhalte einzuholen.
8.2 Falls View Promotion GmbH die Kosten für eventuelle Notruf-Aufschaltgebühren und Telefonleitungen oder Ähnlichesübernimmt, muss der jeweilige Aufzug in das von View Promotion GmbH betriebene Display-Werbenetzwerk integriert sein. Falls der betroffene Aufzug (noch) keine Werbung ausspielt, dann ist der Aufzug spätestens dann in das Display-Werbenetzwerk zu integrieren, wenn dies technisch möglich ist.
8.3 Fernwartung von Software und Inhalten. Sollten technische Adaptionen, Updates oder Wartungen für die optimale Funktionsweise der Geräte oder Ausstrahlung der Inhalte nötig sein, ist View Promotion GmbH berechtigt, unabhängig von einer eventuell bestehenden anderweitigen Wartungsvereinbarung, jederzeit auf die Geräte zuzugreifen und diese vor Ort oder per Fernwartung durchzuführen.
8.4 Sollten Kunden oder Nutzer die Berechtigung erhalten, Inhalte selbst auf ein System von View Promotion GmbH hochzuladen, bestätigen sie automatisch, dass ihr hochgeladenes Grafik-, Bild- und/oder Videomaterial keinen Rechtsverstoß gegen das Urheberrecht, insbesondere Rechte Dritter darstellt, sowie nicht in Konflikt mit den allgemein gültigen Gesetzen steht, und darüber hinaus, dass durch die Ausspielung über das VIEW Displaynetzwerk keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, und das hochgeladene Material keine unzulässigen und anstößigen Inhalte enthält. Die Kunden oder Nutzer akzeptieren, dass View Promotion GmbH jederzeit berechtigt ist, die jeweilige Kampagne zu unterbrechen, Medieninhalte zu löschen oder in vorhergehender Abstimmung zu bearbeiten. Die Nutzer willigen automatisch ein, dass View Promotion GmbH die Medieninhalte einer eingehenden Prüfung auf technische Qualität, inhaltliche und rechtliche Aspekte unterzieht und die hochgeladenen Grafik-, Bild- und/oder Videomaterial ohne Nennung von Gründen ablehnen kann.
9. Serviceentgelte und Wartungsverträge
View Promotion GmbH verrechnet je nach Vereinbarung mit seinen Kunden zusätzlich zum Kaufpreis laufende Entgelte für Miete und Wartung sowie transaktionsabhängige Gebühren. Die Höhe der Transaktionskosten ergibt sich aus dem separat geschlossenen Servicevertrag bzw. den Entgeltbestimmungen von View Promotion GmbH.
10. Kundendaten und Datenschutz
View Promotion GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur insoweit, wie es nach geltendem Recht statthaft und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung erforderlich und ggf. durch rechtliche Bestimmungen verpflichtend ist. Mit der freiwilligen Überlassung seiner Daten stimmt der User/Kunde einer Verarbeitung seiner übersandten Daten ausdrücklich zu.
Der User hat das Recht, jederzeit kostenlos über seine bei View Promotion GmbH gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen. Sollten sich bei Kunden und Partnerdie Daten geändert haben, ersucht View um eine entsprechende schriftliche Mitteilung per Email bzw. einfachem Brief. Der User hat außerdem das Recht, allfällig an View Promotion GmbH übermittelte personenbezogene Daten jederzeit löschen zu lassen. Davon ausgenommen sind jedoch Daten, die die Grundlage einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung bilden. Um eine Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, genügt es seitens des Users, mittels Email oder einfachem Brief, schriftlich an View Promotion GmbH heranzutreten.
Im Gegensatz zu den personenbezogenen Daten werden bei jedem Besuch der Websites von View Promotion GmbH Daten wie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, betrachtete Websites, Verweildauer etc. zu statistischen bzw. sicherheitstechnischen Zwecken gespeichert. Sofern keine widerrechtliche Handlung seitens des Users erfolgt, werden diese Daten ausnahmslos und vollkommen anonymisiert verarbeitet. Diese Art der Datenverarbeitung dient lediglich dazu, die Inhalte besser auf die Bedürfnisse der Besucher abstimmen können. Eine diesbezügliche Verarbeitung bleibt deshalb vorbehalten.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er zum Zweck der Werbung und Information, Newsletter, E-Mail etc. durch die Mitarbeiter der Firma View Promotion GmbH sowie Gehilfen und Beauftragte mittels Telefon, Fax, Brief oder E-Mail etc. kontaktiert werden darf. Keinesfalls wird View Promotion GmbH von einem Kunden/User – insbesondere nicht auf elektronischem Wege – die Herausgabe von persönlichen Angaben, wie Passwörter, Logindaten etc., verlangen (SPAM, PHISHING etc.).
Bei periodischen bzw. unregelmäßigen Nachrichten – z.B. Newsletter – hat der Empfänger jederzeit das Recht, diese wieder abzubestellen. Dazu genügt ein einfaches Email an View Promotion GmbH. Benachrichtigungen, die dem Erhalt und der Pflege einer bestehenden Kundenbeziehung dienen – z.B. Schriftverkehr zu Terminvereinbarungen, wichtige Informationen zu bestehenden Vertragsverhältnissen und sonstigen administrativen Maßnahmen, sind von einer Zustimmung durch den Kunden ausdrücklich ausgenommen.
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Stand: 1. March 2016